Aktuelle Trainingsbedingungen

Hier die Aktualisierung der 3-G-Regeln:

Laut der Landesregierung Baden-Württembergs gelten folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der landesweiten epidemischen Notlage, wegen dem neuartigen Corona-Virus:

Völlig unabhängig jeglicher Inzidenzen gilt folgendes:

Ab sofort dürfen das KEMPO-STUDIO nur noch Personen (ab 6 Jahre) betreten, die mindestens eine der 3-G-Regeln erfüllen!

Dabei macht die Regierung den Betreiber/Unternehmer der Sportstätte zum externen Erfüllungsgehilfen, indem sie diesem auferlegt, die Zugangsvoraussetzungen einzeln zu überprüfen! Das heißt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird einfach ausgehebelt/übergangen.

Wer das KEMPO-STUDIO betreten möchte, muss entweder sein “Impfzertifikat”, seinen “Genesenennachweis” oder einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, VORLEGEN!
Ausnahmen:
1. Kinder und Jugendliche Schüler.
Hierbei gilt, da diese in den Schulen getestet werden, dass ich KEINEN Nachweis benötige, außer bei Schülern der Oberstufe. Hier genügt aber der Schülerausweis vollkommen.
2. Alle KEMPO-Schüler, die sich in meiner Gegenwart “selbst testen” (mittels Antigen-Schnelltest) und dieser dabei dann negativ ausfällt. (Bitte die benötigte Zeit selber mit einkalkulieren)! Auch muss der Schüler selbst für die Beschaffung der Testmaterialien sorgen.

Das Training findet ab Montag, dem 6.9.2021 wieder planmäßig statt (alle Trainingseinheiten!)!

Hier nochmals der vollständige Trainingsplan für dich:

Dein KEMPO-STUDIO dankt allen für die Einhaltung der Maßnahmen und freut sich auf unser gemeinsame Training.

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